Debatte über Leben und Tod
VON STEFFEN HEBESTREIT
Der Streit über die Forschung an embryonalen Stammzellen ist am Donnerstag Thema einer Grundsatzdebatte im Bundestag. Das Parlament muss Mitte März entscheiden, ob die strengen Auflagen für Wissenschaftler im Stammzellgesetz gelockert, beibehalten oder verschärft werden. Laut dem seit 1. Juli 2002 geltenden Gesetz dürfen Forscher nur solche Stammzellen nach Deutschland importieren, die vor dem Stichtag 1. Januar 2002 gewonnen worden sind.
Die Fraktionen im Bundestag haben für die Debatte über die Novelle des Gesetzes beschlossen, die Fraktionsdisziplin aufzuheben und keine eigenen Anträge zu stellen. Den Abgeordneten ist es damit freigestellt, sich in Gruppenanträgen quer durch die Fraktionen zusammenzufinden. Bislang liegen vier Gruppenanträge vor, von denen aber noch keiner die nötige Mehrheit gefunden hat:
Die strikteste Position nehmen der CDU-Politiker Hubert Hüppe und seine Mitstreiter ein. Sie werten die Rechtslage als "inkonsistent", weil sie eine Nutzung von Stammzellen zulässt, obwohl zur Gewinnung solcher Stammzelllinien ein Embryo zerstört werden muss, was gegen die im Grundgesetz geschützte Würde des Menschen verstößt. Ihr Antrag sieht vor, künftig generell die Einfuhr von Stammzelllinien nach Deutschland zu verbieten. Konsequenz: Die Forschung mit embryonalen Stammzellen wäre hierzulande künftig nicht mehr möglich.
Die wichtigen Begriffe
Viele Hoffnungen der Medizin konzentrieren sich auf Stammzellen. Sie können sich prinzipiell zu allen Zelltypen entwickeln. Damit möchten Forscher dann verschlissenes Gewebe ersetzen.
Adulte Stammzellen finden sich an vielen Stellen als natürliches Reservoir im erwachsenen Körper. Im Knochenmark etwa entstehen daraus immer neue Blutzellen. Der Umgang mit diesen Zellen gilt als ethisch weitgehend unbedenklich, sie haben aber eingeschränktes Entwicklungspotenzial.
Embryonale Stammzellen sind viel entwicklungsfähiger, aber ethisch heftig umstritten. Sie werden aus Embryonen zwischen dem 4. und dem 7. Tag nach Befruchtung der Eizelle gewonnen. Das Problem: Die Embryonen werden zerstört. Embryonale Stammzellen sind pluripotent, können sich also in nahezu jeden Zelltyp der etwa 200 Gewebearten im Körper entwickeln.
Geklonte embryonale Stammzellen entstehen, wenn der Kern einer erwachsenen Körperzelle in eine entkernte leere Eizelle verpflanzt wird. Daraus kann im Labor ein Embryo werden. Allerdings wurden daraus bislang noch keine Stammzelllinien gemacht.
Induzierte pluripotente Stammzellen (iPS): Ende 2007 berichteten Forscher von zurückprogrammierten Stammzellen. Dabei ist kein Embryo im Spiel. Stattdessen schleusten Forscher vier Erbanlagen in eine erwachsene Zelle ein und programmierten sie zu einer Zelle mit allen Eigenschaften einer embryonalen Stammzelle zurück. Es ist unklar, ob iPS-Zellen ein Ersatz für andere Stammzellen sein können.Keine gravierende Änderung an der gegenwärtigen Gesetzeslage strebt der Gruppenantrag an, den Priska Hinz (Grüne) maßgeblich formuliert hat. Demnach soll der Gesetzgeber unverändert an der Stichtagsregelung festhalten. Wissenschaftler sollen ausschließlich Stammzelllinien nutzen dürfen, die vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Die Unterzeichner sprechen von "übertriebenen Hoffnungen in die embryonale Stammzellforschung", die sich "nicht ansatzweise bewahrheitet hätten". Statt weiter Forschung mit solchen Stammzellen zu betreiben, plädiert die Gruppe dafür, auf die "therapeutisch aussichtsreichen und ethisch unbedenklichen adulten Stammzellen" zu setzen, für deren Gewinnung kein Embryo zerstört wird. Konsequenz: Die Forschung an embryonalen Stammzelllinien käme in absehbarer Zeit hierzulande zum Erliegen, weil nur noch 21 solcher Linien verwendbar sind.
Eine Verschiebung des Stichtags sowie eine Klarstellung des Strafrechts streben René Röspel (SPD), Ilse Aigner (CSU) und ihre Mitstreiter an. Im Kern sprechen sie sich dafür aus, künftig die Forschung an Stammzelllinien in Deutschland zuzulassen, die vor dem 1. Mai 2007 gewonnen worden sind. Diese Linien, so die Argumentation, entsprächen den wissenschaftlichen Anforderungen was ihre Reinheit und Vergleichbarkeit angeht. Der hiesigen Forschung stünden 500 neue Stammzelllinien zur Verfügung. Die Antragsteller betonen, dass es bei der einmaligen Verschiebung des Stichtags um gut fünf Jahre bleiben müsse, sonst gerate das Parlament in Gefahr, ungewollt eben doch Anreize für das Ausland zu schaffen, Embryonen für die deutsche Forschung zu zerstören. Gleichzeitig plädieren Röspel und Co. dafür, das Gesetz an einer Stelle präziser zu formulieren, damit deutsche Wissenschaftler nicht Gefahr laufen, sich strafbar zu machen durch die Arbeit in internationalen Projekten zur Stammzellforschung. Dieser Antrag hat bisher die meisten Unterstützer im Bundestag gefunden. Konsequenz: Die deutschen Forscher hätten 500 neue Stammzelllinien zur Verfügung und klare Regeln für die internationale Zusammenarbeit. Gleichzeitig wäre ein Präzedenzfall geschaffen, später erneut den Stichtag zu verschieben.
Die Freiheit der Wissenschaft haben sich Ulrike Flach (FDP), Katherina Reiche (CDU) und ihre Anhänger auf die Fahnen geschrieben. Sie sprechen sich für eine generelle Aufhebung der Stichtagsregelung aus, alles andere schädige nur den Forschungsstandort. Diesen Überlegungen zufolge haben die vergangenen sechs Jahre gezeigt, wie verantwortungsvoll die Wissenschaft mit der heiklen Frage der Stammzellforschung umgehe. Die hiesigen Forscher müssten nun Zugang erhalten zu den neuesten Zelllinien. Mit Blick auf mögliche Alternativen durch die Nutzung adulter Stammzellen sagt Flach, dieser Forschungszweig sei noch zu wenig überschaubar, die Vergleichsarbeit an embryonalen Zellen weiterhin unabdingbar. Ihre Mitstreiterin Reiche findet: Es gibt neben dem Schutz des ungeborenen Lebens auch das Recht eines Kranken auf Heilung. Ihr Antrag umfasst überdies - wie Röspel und Co. - die rechtliche Klarstellung für Forscher in internationalen Projekten. Konsequenz: Deutsche Forscher hätten künftig Zugang zu den neuesten Stammzelllinien und eine klare Rechtsposition für ihre Arbeit. Zugleich würde Deutschland aber erstmals einen Anreiz bieten, dass im Ausland Embryos getötet werden für die hiesige Forschung. Die bisherige Rechtslage schließt dies eindeutig aus.