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Bio- & Gentechnologie 

- Presseberichte: Bio- & Gentechnologie -

Strenge Anbauregeln für genetisch veränderte Pflanzen

Parlament weist Einspruch der Bundesländer gegen Gesetzesnovelle zurück

Opposition und Wissenschaft laufen Sturm gegen das neue grüne Gentechnik-Gesetz, das gestern im Bundestag mit der Kanzlermehrheit verabschiedet wurde. Bund und Länder hatten sich zuvor im Vermittlungsausschuß nicht auf einvernehmliche Regelungen verständigen können.

Die führenden Forschungsinstitute Deutschlands, darunter die Max-Planck-Gesellschaft und die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), hatten in einem Appell an den Bundestag eindringlich vor der Verabschiedung des Gesetzes gewarnt. Forschung und Entwicklung würden durch das neue Gesetz "faktisch unmöglich gemacht". Für Deutschland wäre dies "unter wissenschaftlichen wie auch wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine fatale Entwicklung", heißt es in einem Schreiben des Verbands deutscher Biologen (VdBiol).

Das umstrittene Gesetz regelt das Nebeneinander von gentechnisch veränderter und konventioneller Landwirtschaft. Für die deutsche Agrar- und Verbraucherschutz-Ministerin Renate Künast (Grüne) ist das neue Gesetz notwendig, um die gentechnikfreie Landwirtschaft "vor wesentlichen Beeinträchtigungen durch Auskreuzungen, Beimischungen und sonstigen Einträge" von gentechnisch veränderten Organismen zu schützen. Künast: "Ich bin froh, daß damit endlich Klarheit für Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffen wurde - und für die Landwirte." Jetzt erhielten sie Rechtssicherheit.

Vor allem drei Punkte in dem Gesetz sind umstritten: Die Haftungsregelung, das Standortregister und die Regelung des Inverkehrbringens von gentechnisch veränderten Organismen. So müssen Gentech-Bauern einer Region künftig gemeinsam haften, wenn sich in der Ernte eines konventionellen Bauern genveränderte Partikel finden, und das auch dann, wenn noch nicht einmal der von der EU festgeschriebene Grenzwert von 0,9 Prozent Beimischung erreicht ist.

Für die CDU-Abgeordnete Katherina Reiche ist das eine Abkehr vom Verursacherprinzip und mit der EU-Gesetzgebung nicht vereinbar. Mit der Androhung, im Falle einer Vermengung mit hohen Summen zu haften, würden viele Gentech-Bauern abgeschreckt. Auch die FDP-Expertin Christel Happach-Kasan bemängelt, daß Künast mit dem Gesetz die "verschuldensunabhängige Haftung" einführt. Allein wegen dieses Umstands haben schon einige Bundesländer eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angedroht.

Das geplante detaillierte Standortregister, wonach jede Parzelle, auf der gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden, auch im Internet veröffentlicht werden soll, stößt bei Wissenschaftlern und Politikern auf massiven Widerstand. Schon heute sei es so, daß jeder zweite wissenschaftliche Freisetzungsversuch von Genpflanzen zerstört werde, so Happach-Kasan. Für Katharina Reiche wäre ein solches Standortregister geradezu "ein Routenplan für Öko-Rambos", wie sie der Morgenpost sagte.

Für die Oppositionspolitiker verhindert das neue Gesetz die versprochene Koexistenz von gentechnologischer und konventioneller Landwirtschaft. Abgesehen von der großen Rechtsunsicherheit fördere das neue Gesetz den "Museums-Bauernhof statt High-Tech", wie Happach-Kasan der Morgenpost sagte. Der Verband der Biologen warnt davor, die "Forschung und Entwicklung aus dem Land zu drängen". Die Opposition hofft jetzt, daß die EU-Kommission gegen das deutsche Gesetz vorgeht. Denn sowohl Haftungsfragen als auch Grenzwerte widersprächen der EU-Bestimmung. Diese fordert die gleichberechtigte Koexistenz beider Anbauweisen.
Berliner Morgenpost, Andreas Middel