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Bio- & Gentechnologie 

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Union erwägt neues Stammzellgesetz

Financial Times Deutschland vom 10.05.2007

Union erwägt neues Stammzellgesetz

von Andrea Rungg (Berlin)
Führende Unionspolitiker sind nach der Bundestagsanhörung zum deutschen Stammzellgesetz für dessen Änderung offen. Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) lehnt eine Gesetzesnovelle nicht grundsätzlich ab.
 
"Bei der Stichtagsregelung wird sich zeigen, ob wir Regelungen finden, wie sich Lebensschutz und Erwartung der Forscher noch anders verbinden lassen als bisher", sagte sie im ZDF. Lebensschutz gehe aber vor Forschungsfreiheit.

 Embryonale Stammzellen, gesehen durch ein Phasenmikroskop.Die stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Katherina Reiche ging noch weiter. Sie forderte eine umfassende Änderung des Stammzellgesetzes. "Die Stichtagsregelung ist nicht praktikabel und sollte deshalb gestrichen werden ", sagte Reiche der FTD.

Die Deutsche Forschungsgesellschaft und zahlreiche Sachverständige hatten am Mittwoch in einer siebenstündigen Anhörung eine rasche Lockerung der Stichtagsregelung gefordert. Bisher dürfen deutsche Wissenschaftler nur an embryonalen Stammzellen forschen, die vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Auch die FDP-Fraktion will die Regelung lockern oder streichen. Die Linkspartei hält eine Änderung ebenfalls für vertretbar. Grüne und SPD dagegen lehnen eine umfassende Novellierung ab.

Forscher fordern rasches Handeln
Das Stammzellgesetz war 2002 nach kontroversen Debatten vom Bundestag mit breiter Mehrheit beschlossen worden. Diskutiert wurde vor allem die Diskrepanz zwischen Forschungsfreiheit und dem Schutz menschlichen Lebens. Stammzellforscher drängen die Politik seit Langem zu einer Änderung des Gesetzes. Es schließe sie von internationaler Spitzenforschung aus. Kanzlerin Angela Merkel hatte die Forscher daher aufgerufen, Vorschläge für Änderungen auszuarbeiten.

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) möchte insbesondere den Zugang zu neueren, im Ausland hergestellten und verwendeten Stammzelllinien. Die Zellkulturen aus der Zeit vor 2002 seien qualitativ schlecht und für die Forschung nur eingeschränkt nutzbar, erklärte DFG-Vizepräsident Jörn Hinrich Hacker. Die Forscher sollten neue Zellen zudem für diagnostische, präventive und therapeutische Zwecke nutzen dürfen. Die DFG forderte auch Straffreiheit, wenn sich Forscher im Ausland an Projekten beteiligen.


Abgeordnete nicht an Fraktionsdisziplin gebunden
CDU-Fraktionsvize Reiche lehnte die Strafbarkeit ebenfalls ab. "Sie stigmatisiert Forscher und führt am Ende dazu, dass der Forschernachwuchs abwandert oder sich von der Stammzellforschung abwendet." Das Embryonenschutzgesetz schaffe ohnehin einen großen Schutzwall. Zusätzlich plädiert Reiche für eine Behörde, die den Rahmen für die Stammzellforschung klar festlegt.

Die SPD war nach der Anhörung nur bereit, über die Straffreiheit zu diskutieren. Auch die Grünen sind erstmals bereit, die Strafverfolgung auf das Inland zu beschränken. "Wir haben ansonsten keine stichhaltigen Argumente gehört, warum wir das Gesetz grundsätzlich ändern sollten", sagte die Forschungsexpertin der Grünen, Priska Hinz.

Beim Stammzellgesetz sind die Abgeordneten nicht an die Fraktionsdisziplin gebunden. Ob das Gesetz geändert wird, hängt daher davon ab, ob fraktionsübergreifend eine Mehrheit im Parlament zustande kommt.