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Unions-Fraktionsvize fordert Nachbesserungen zum CCS-Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums

Pressemiiteilung vom 22.03.2009

Unions-Fraktionsvize fordert Nachbesserungen zum CCS-Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums

Gegenwärtiger Gesetzentwurf bedeutet Ausstieg aus der Braunkohleverstromung in Brandenburg und Deutschland

Zur Erklärung von Ministerpräsident Matthias Platzeck, den rechtlichen Rahmen für CCS schnell auf den Weg zu bringen, erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Katherina Reiche MdB:

„Der gegenwärtig vorliegende Entwurf des BMU zur Umsetzung der EU-Rahmenrichtlinie für die unterirdische Speicherung von Kohlendioxid (CO2) in nationales Recht ist bislang ein CCS-Verhinderungsgesetz. Der Entwurf macht den Bau von CCS-Demonstrationsanlagen nicht nur unwirtschaftlich und sondern auch praktisch unmöglich. Obwohl die EU den Bau von CCS-Demonstrationsanlagen ausdrücklich fördern will, legt der BMU-Entwurf die rechtlichen Hürden so hoch, dass eine Verabschiedung auf einen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung in Brandenburg und Deutschland hinausliefe.

Während Mathias Platzeck in Brandenburg – zu Recht - CCS fordert, macht die SPD in Berlin das Gegenteil. Wir haben allerdings keine Zeit zu verlieren. Es müssen geeignete Lagerstätten erkundet und es müssen Investitionen geplant und getätigt werden. Ab 2013 wird durch die Vorgaben des EU-Emissionshandels der Druck auf die heimische Braunkohle steigen. Somit ist CCS der einzige Weg, die Braunkohle auf Dauer in Brandenburg und Deutschland wettbewerbsfähig und umweltfreundlich zu halten.

Die CO2-Verbringung sollte nach Bergrecht geregelt werden. Die Haftungsregeln, die das BMU vorgeschlagen hat, müssen entschärft werden. Auch die vom BMU vorgesehene „CO2-Abgabe“ in Höhe von 100 % des CO2-Zertifikatpreises ist widersinnig. Sie muss in ihrer jetzigen Form entfallen.

Ich fordere das BMU auf, zügig einen akzeptablen Gesetzesentwurf vorzulegen. Ein Ausstieg aus der Braunkohle kann sich Deutschland nicht leisten.

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