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Reiche: Verbot von MON 810 ist Einzelfallentscheidung

Pressemitteilung vom 14.04.2009

Reiche: Entscheidung zu MON 810 ist Einzelfallentscheidung

Zum Anbauverbot der biotechnologisch optimierten Maissorte MON 810 erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katherina Reiche MdB:

Das Verbot von MON 810 ist eine Einzelfallentscheidung. Ministerin Aigner ist insoweit zuzustimmen, als dass dieses Verbot nicht als Grundsatzentscheidung gegen die Pflanzenbiotechnologie in Deutschland gewertet werden soll.
Deutschland muss auch weiterhin führend in der Pflanzenbiotechnologie bleiben. Nicht umsonst wird seit Jahren durch den Bund in die Forschung investiert. Seit über 20 Jahren ist eine Risikobegleitforschung Pflicht. Damit wird der Sorge der Bürgerinnen und Bürger Rechnung getragen, die über mögliche Risiken aufgeklärt werden wollen. Zudem stellt die Risikobegleitforschung sicher, dass zu jedem Zeitpunkt mögliche Risiken aufgeklärt und ausgeschlossen werden können. Jüngste Studien der Universität München haben gezeigt, dass das Verfüttern von gentechnisch veränderten Mais vollkommen unbedenklich ist.

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